Fun der Nas
Hundezentrum Südburgenland
Daniela Hummel, Punitz 153, 7544 Punitz
Julia Partl, Punitz 134, 7544 Punitz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Das Hundezentrum bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen des Hundezentrums.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Hundezentrum und dem Kunden geschlossenen Auftrags.
1.4. Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein
1.5. Der Hund muss behördlich gemeldet sein
1.6. An dem Trainings- und Veranstaltungsangebot können nur Hunde teilnehmen, welche über einen aktuellen und ausreichenden Impfschutz verfügen und welche frei von Parasiten und allen ansteckenden Krankheiten sind. Chronische oder akute Erkrankungen des Hundes oder des Hundebesitzers sind den Veranstalter vor Beginn mitzuteilen.
1.7. Um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten ist den Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten.
2. Auftragserteilung, Anmeldungen
2.1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag oder Anmeldung in einem Schreiben festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.
2.2. Die Anmeldung ist ausschließlich in schriftlicher Form gültig
2.3. Anmeldungen müssen bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung abgegeben werden
3. Zahlung
3.1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.
3.2. Die Gebühren für Training oder Veranstaltungen werden mündlich oder schriftlich durch das Hundezentrum bekannt gegeben und können auf der Homepage abgerufen werden.
3.3. Die Gebühren für Training und Veranstaltung sind im Voraus auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
4. Termine, Rücktritt, Storno
4.1. Das Hundezentrum wird, soweit möglich, vereinbarte Termine einhalten.
4.2. Es können nur schriftliche Stornierungen anerkannt werden. Bei Rücktritt ab sieben Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrags. Bei Rücktritt einen Kalendertag vor Beginn der Veranstaltung sowie am Veranstaltungstag bzw. bei Nicht-Erscheinen wird der gesamte Teilnahmebeitrag verrechnet.
4.3. Bedenke bitte, dass Du durch rechtzeitige Stornierung (insbesondere bei ausgebuchten Veranstaltungen) anderen Interessenten die Teilnahme ermöglichst, die ansonsten aus Platzmangel abgewiesen werden müssten. Dadurch unterstützt Du auch unsere Bemühungen um größtmögliche Flexibilität und erleichterst uns die Arbeit
4.4. Wir behalten uns das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl das Seminar oder Veranstaltung bis 1 Woche vor Beginn zu stornieren. Die geleisteten Zahlungen werden retourniert. Weitere bereits getätigte Aufwendungen werden nicht rückerstattet
5. Haftung
5.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
5.2. Der Teilnehmer haftet für alle von ihm und seinem Hund während und zwischen des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5.3. Der Teilnehmer haftet darüber hinaus für Schäden, die ihm, dem Trainer oder einem Dritten durch falsche Angaben oder auch durch Fahrlässigkeit entstehen.
5.4. Es gilt als vereinbart, dass die Trainer grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernehmen, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Auch für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt der Betreiber keine Haftung. Diese kann somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden.
5.5. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss, sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, etc.) in Kenntnis zu setzen.
5.6. Während des Trainings / der Veranstaltung ist den Anweisungen durch die Trainer Folge zu leisten. Potentiell gefährdendes Verhalten kann zu Platzverweis oder zum Trainings- bzw. Veranstaltungsausschluss des Hundeführers führen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet.
5.7. Das Verwenden von jeglichen tierschutzrelevanten Hilfs- oder Ausbildungsmitteln ist strikt untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss.
5.8. Das Hundezentrum behält sich vor, das Training oder die Veranstaltung nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies tritt in Kraft, wenn zB ein Hund deutliche Ermüdungserscheinungen zeigt, offensichtlich krank ist oder sich während dem Training oder der Veranstaltung verletzt hat.
5.9. Es wird keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Trainingsziels gegeben.
5.10. Über Verhaltensauffälligkeiten oder Läufigkeit der Hündinnen ist der Kursleiter im voraus in Kenntnis zu setzen.
6. Urheberrecht
6.1. Trainingsunterlagen, Fotos, ect. Die im Zusammenhand mit dem Training oder der Veranstaltung ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung vom Hundezentrum nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
7. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
7.1. Personenbezogene Daten (Art 4 Z 1)
Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
7.2. Verarbeitung (Art 4 Z 2)
Unter dem Begriff „Verarbeitung“ versteht die DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
7.3. Verantwortlicher (Art 4 Z 7) und Auftragsverarbeiter (Art 4 Z 8)
„Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche bzw die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. Damit löst der Begriff „Verantwortlicher“ den Begriff „Auftraggeber“ nach dem bis 24.5.2018 geltenden österreichischem DSG 2000 ab. „Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet. Dieser Begriff entspricht daher dem „Dienstleister“ nach dem bis 24.5.2018 geltenden DSG 2000.
7.4. Dateisystem (Art 4 Z 6)
Ein „Dateisystem“ ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmen Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geographischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird. Das Dateisystem kann automatisiert oder manuell geführt werden (technologieneutral). Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO. Damit entspricht dieser Begriff jenem der „Datei“ des österreichischen DSG 2000.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.